Verhinderungspflege
Nahestehende Angehörige sind eine wichtige und verlässliche Hilfe, um bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben zu können. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer sogenannten Verhinderungspflege, die bis zu 6 Wochen im Jahr durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden kann.
Sie können das monatliche Budget für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sogar noch aufstocken. Das ist möglich, wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben (also auf die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes), diesen aber nicht voll ausschöpfen. Dann können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Die Aufstockung des Entlastungsbeitrags ist nur dann möglich, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn Versicherte Pflegegeld in Anspruch nehmen, ist die Aufstockung nicht möglich.
Leistungsstand der Tabelle ist von 2020 - die Aktuellen leistungen wurden erhöht
Entlastungsleistungen +max. 40 % Umwandlung der Sachleistungen ab PG 2 Monatlich zu Verfügung. BITTE beachten sie, dass sich das Pglefegeld reduziert, sie aber dadurch mehr als 55 Prozent mehr Leistungen in Anspruch nehmen können. |
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max. 40 Prozent |
Monatlich zu Verfügung.
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Pflegegrad 1 | 125 € | ------------------------------------------------ | ----------------------------- | |
Pflegegrad 2 | 125 € | SL 275,60€ + 125,00€ (Entl.) | 400,60€ | |
Pflegegrad 3 | 125 € | SL 519,20€ + 125,00€ (Entl.) |
644,20€ |
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Pflegegrad 4 | 125 € SL 644,80€ + 125,00€ (Entl.) | 769,80€ | ||
Pflegegrad 5 | 125 € SL 798,00€ + 125,00€ (entl.) | 923,00€ |
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